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German - Luther |  | |
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| | Num 29:1 | Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-
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| | Num 29:2 | und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:3 | dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
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| | Num 29:4 | und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
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| | Num 29:5 | auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versÃhnen-
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| | Num 29:6 | außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist-,zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.
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| | Num 29:7 | Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
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| | Num 29:8 | sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:9 | mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
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| | Num 29:10 | und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;
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| | Num 29:11 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der VersÃhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:12 | Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
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| | Num 29:13 | und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:14 | samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,
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| | Num 29:15 | und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
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| | Num 29:16 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
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| | Num 29:17 | Am zweiten Tage: zwÃlf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:18 | mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:19 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:20 | Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:21 | mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:22 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:23 | Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:24 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:25 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:26 | Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:27 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:28 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:29 | Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:30 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:31 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:32 | Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:33 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:34 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:35 | Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
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| | Num 29:36 | und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
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| | Num 29:37 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
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| | Num 29:38 | dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
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| | Num 29:39 | Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
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| | Num 29:40 | Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
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